Nutzungsrechte beim Wegfall des Softwareüberlassungsvertrags

Autor: Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Eingetragen seit: 10/2006
Letzter Beitrag: 12/2007
Beiträge insgesamt: 5
Expertenprofil   Alle Experten   

DruckversionAls E-Mail versendenZum Magazin-Forum

Kapitel:



3. Welche Rechte verbleiben beim Lizenznehmer bei Wegfall oder bei vorzeitiger Beendigung des Lizenzvertrages?

Es stellt sich nun die Frage, was mit den in einem Lizenzvertrag gewährten Nutzungsrechten geschieht, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Zum Beispiel kann ein Softwareüberlassungsvertrag nachträglich nichtig werden. Ein Lizenzvertrag kann rückabgewickelt werden, weil eine Partei vom Vertrag zurücktritt. Bei einem Softwareerstellungsvertrag kann der Vertrag vom Auftraggeber nach § 649 BGB gekündigt werden (er hat aber dem Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich der durch die Kündigung ersparten Aufwendungen zu zahlen). Der Auftragnehmer kann gemäß §§ 642, 643 BGB kündigen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungsleistungen nicht erfüllt. Wird eine Partei insolvent, kann der Insolvenzverwalter gemäß § 103 Abs. 1 InsO die Erfüllung des Vertrages ablehnen, wenn der Vertrag noch nicht vollständig erfüllt wird.


  • Vertragsauflösung erfolgt vor der Übertragung der Rechte


  • Erfolgt der Wegfall des Vertrages vor der Einräumung der Nutzungsrechte, besteht keine vertragliche Anspruchsgrundlage mehr auf Einräumung der Nutzungsrechte. Dies ist insbesondere im Werkvertrag beachtlich. Der Werkvertrag wird erst mit der Abnahme erfüllt. Haben die Parteien vereinbart, dass die Nutzungsrechte erst mit der Abnahme eingeräumt werden, und wird der Vertrag vor der Abnahme beendet, so hat der Auftraggeber keine Nutzungsrechte an der bereit teil erstellten und möglicherweise auch bereits im Wege von Abschlagzahlungen teil bezahlten Software.

      Beraterhinweis: Geben Sie die Erstellung von Individualsoftware in Auftrag, achten Sie darauf, in einem Softwareerstellungsvertrag Regelungen zu den Nutzungsrechten aufzunehmen und zu vereinbaren, dass diese mit der Erstellung der Software (nicht erst mit der Abnahme) auf den Auftraggeber übergehen.

  • Nutzungsrechte sind bereits eingeräumt, die Vertragsauflösung erfolgt danach


  • Erfolgt der Wegfall des Lizenzvertrages nach der Übertragung der Nutzungsrechte, so könnte das dazu führen, dass auch die bereits eingeräumten Nutzungsrechte wegfallen. An dieser Stelle ist auf eine sehr umstrittene und die IT-Juristen sehr beschäftigenden Entscheidung des Landgericht Mannheim vom 27.06.2003 einzugehen.

    Das LG Mannheim entschied über einen Fall, in dem auf der Grundlage eines Erstellungsvertrages ausschließliche Nutzungsrechte übertragen worden, aber Kooperationsabreden oder sonstige Nebenpflichten des Vertrages noch nicht erfüllt waren. Der Insolvenzverwalter hatte gemäß § 103 Abs. 1 InsO die Erfüllung des Vertrages ablehnen können, da der Vertrag noch nicht vollständig erfüllt war.

      § 103 Insolvenzverordnung lautet: Wahlrecht des Insolvenzverwalters

      (1) Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen.

      (2) Lehnt der Verwalter die Erfüllung ab, so kann der andere Teil eine Forderung wegen der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen...
    Das LG Mannheim entschied, dass in diesem Fall die Nutzungsrechte erlöschen und wieder an den Urheber zurückfallen auch wenn die Lizenzgebühren bereits voll entrichtet sind. Gemäß § 103 Abs. 2 InsO hat dann der Auftraggeber zwar Rückzahlungsforderungen und sonstige Schadenersatzforderungen wegen Nichterfüllung gegen den Auftragnehmer. Diese kann er jedoch nur als Insolvenzgläubiger geltend machen. Er wird also gestellt wie jeder andere Insolvenzgläubiger auch.

    Diese Entscheidung des LG Mannheim ist in der einschlägigen IT-Recht-Literatur stark kritisiert worden und wirft für den Berater mannigfaltige Fragen auf. Das LG Mannheim stützt sich bei seinen Entscheidungen auf zwei Prämissen, die unserer Ansicht nach rechtlich nicht haltbar sind.


    Keine Beendigung des Vertrages

    Zunächst führt die Eröffnung des Insolvenzverfahren und die Ablehnung der Eröffnung durch den Insolvenzverwalter nach der Auffassung des LG Mannheim zur Beendigung des betreffenden Vertrages. Der BGH hat aber bereits in seiner Entscheidung vom 25.04.2002 diese ursprüngliche Rechtssprechung ausdrücklich abgelehnt und entschieden, dass der betroffene Vertrag nicht beendet wird, sondern dass die Ablehnung der Erfüllung nur dazu führt, dass die gegenseitigen Ansprüche, die noch bestehen, nicht durchgesetzt werden können. Eine solche Nichtdurchsetzbarkeit der noch nicht erfüllten Pflichten aus der Vereinbarung ist mit dem Erlöschen des Softwarenutzungsrechts, das schon vollständig bezahlt wurde, nicht vereinbar. Weder entfällt der Rechtsgrund der Rechtseinräumung, noch wird irgend ein Vertrag unwirksam. Lediglich Ansprüche, die noch nicht vollständig erfüllt sind, sind nicht mehr durchsetzbar.


    Lesen Sie das nächste Kapitel

    weiter
     2: Welche Rechte verbleiben beim Lizenznehmer – Teil 2

    02/2007, Elisabeth Keller-Stoltenhoff





    Frau Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff ist Mitbegründerin der IT-Rechts-Kanzlei (www.it-recht-kanzlei.de) und seit 1988 auf IT-Vertrags- und -Vergaberecht spezialisiert.
    Alle Experten   
    Publizieren Sie Ihren eigenen Fachbeitrag   

    Mehr Informationen zu IT-Recht Kanzlei


    Kommentare zu diesem Beitrag 


    Schreiben Sie einen Kommentar zu diesem Beitrag

    Newsletter abonnieren

    Verpassen Sie nichts und bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter.
    Ihre E-Mail Adresse:  
    RSS-Feed: Alle News aktuellUnsere News auf Ihrer Website

    Weitere Beiträge zu diesem Thema

    Deutsches Werbebarometer I/07 – Online treibt weiterhin wachsenden Werbemarkt
    Der Trend des aktuellen Deutschen Werbebarometers I/07 von kress und United Internet Media zeigt eine anhaltend optimistische Stimmung in der Mediabranche zum Jahresauftakt 2007...
    TCO – Wirtschaftlichkeit von IT Systemen
    Um bei der Auswahl von IT-Systemen nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen ist es wichtig die Total Cost of Ownership (TCO) im Blick zu haben. Unter TCO versteht man eine Gesamtkostenrechnung für eine technische Einrichtung...
    Kontextorientierte Suchtechnologie für E-Commerce – Informationen sinnvoll nutzen
    Wie lassen sich Nutzeranfragen ohne großen Zeitverlust beantworten? Die Antwort ist einfach: mit einer entsprechend geeigneten Suchtechnologie...
    Pay-per-Click: Erfolgsabhängiges Suchmaschinen-Marketing
    Begriffe gibt es viele: Pay-per-Click, Paid Listings, Sponsored Links, Search Engine Marketing, Suchmaschinen-Marketing. Letztendlich ist immer das selbe gemeint: Das Einbuchen von Werbungen in Suchmaschinen...
    Digitale Coupons: Ein Mehrwert für Empfänger und Versender
    Mit Rabatten neue Kunden gewinnen oder mit Treuecoupons die Kundenbindung intensivieren, ist alles andere als eine neue Idee - mit dem digitalen Couponing ist es jedoch wesentlich einfacher...

    Beiträge aus anderen Themenbereichen

    Wie sich Unternehmen unkopierbar machen
    Wer sich mit Führungskräften unterhält, hört viel über Zielvereinbarungen, Effizienzoptimierung, Kostensparen, Dauermeetings und die Tücken der Konkurrenz...
    "Multi Channel Deployment" für die Publikation von Inhalten
    Wenn wir in unserem Umfeld von Wissensmanagement sprechen, dann beziehen wir uns in erster Linie auf Informationen, die bereits digital vorhanden sind...
    Die neue Rolle des Private Banking Relationship Managers als "Manager Kundenkontaktprozess"
    Verschiedene Studien über das europäische Private-Banking-Geschäft stellen fest, dass bei Privatbanken und Vermögensverwaltern der Kundenservice als wichtigster Differenzierungsfaktor angesehen wird...

    Erotische Kontaktanzeigen
    Das Content Management PortalDas Dokumenten Management PortalDas IT-Security PortalDas Customer Relationship Management PortalDas E-Commerce PortalDas Enterprise Resource Planning PortalPortal für VoIP und mobile KommunikationDas Magazin für IT im KrankenhausDas Verzeichnis für IT-Profis
    homeimpressumerklärung zum datenschutz - privacy policykontaktwerbung

    Schnellsuche




    Commercemanager.de weiterempfehlen


    Senden Sie Freunden und Bekannten einen Hinweis auf Commercemanager.de!



    Aktuelle Umfrage


    Verwenden Sie eine Shop-Software?