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etracker warnt: IP-Adressen sind personenbezogen und dürfen nicht gespeichert werden

Die Wellen um das Thema Datenschutz schlagen derzeit wieder hoch. Denn mit seinem Urteil gegen das Bundesjustizministerium unterstrich das Landgericht Berlin auf ein Neues, was schon seit Jahren geltendes Recht ist: Internetprotokoll-Adressen sind personenbezogene Daten und unterliegen den strengen Bestimmungen des Telemediengesetzes. Dieses besagt, dass eine Speicherung von IP-Adressen ohne die explizite Einwilligung des Website-Besuchers nicht rechtens ist. Doch zahlreiche Organisationen halten sich nicht an diese Bestimmung, unter ihnen sogar Regierungseinrichtungen und Behörden.
Die etracker GmbH, ein Anbieter von Web-Controlling-Lösungen, warnt deshalb schon seit langem: Auch wer IP-Adressen unter Verwendung eines Pseudonyms und ohne Kenntnis von der Person hinter der IP-Adresse ohne die rechtskonforme Information des Nutzers speichert, nimmt rechtliche Konsequenzen in Kauf. etracker hat sich bereits im März 2006 vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten umfassend prüfen lassen. Das Ergebnis: Die etracker Web-Controlling Lösung arbeitet zu 100 Prozent datenschutzkonform - auch in Sachen IP-Adressen.
Am 27. März diesen Jahres gab das Berliner Landgericht der Klage eines privaten Klägers statt, der durch die Online Praktiken des Bundesjustizministeriums sein "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" verletzt sah. Dem Bundesjustizministerium wurde es untersagt, personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals bmj.bund.de übertragen werden, über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern - auch die IP-Adressen.
Personenbezogene Daten liegen nach rechtlicher Definition nämlich immer dann vor, wenn sie "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person" (§ 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) liefern. Auch wenn erst durch die Verknüpfung mehrerer Datensätze ein Rückschluss auf eine natürliche Person gezogen werden kann, handelt sich um personenbezogene Daten. Für IP-Adressen bedeutet das: Durch die Verbindung mit den vorhandenen Einwahldaten eines oder mehrerer Provider können selbst dynamische IP-Adressen auf den Anschlussinhaber zurückgeführt werden.
Oliver Krapp, Geschäftsführer der etracker GmbH, betont deshalb: "Nicht die Anbieter von Web-Controlling Instrumenten, sondern die Betreiber einer Website sind letztlich für die datenschutzkonforme Erhebung von Besucherdaten verantwortlich. Darauf muss man bei der Wahl seines Web-Controlling Tools natürlich achten. Wir haben die etracker Web Controlling Lösung im Interesse der Website-Betreiber darum standardmäßig auf die Nichtspeicherung von IP-Adressen voreingestellt." 17.10.2007, Elke Hollensteiner

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