Weihnachten kurbelt Internethandel an - Konsumenten sollten vorsichtig sein

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In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 40 Mrd. Euro in Internetshops ausgegeben. Das entspricht einer Steigerung von 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2005. Diese Zahlen veröffentlichte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) http://www.bitkom.org kürzlich in einer aktuellen Prognose. 31,4 Mio. Deutsche nutzen das Internet demnach, um schnell und einfach Waren und Dienstleistungen zu erwerben, zeigt die Studie, die TechConsult http://www.techconsult.de für den BITKOM erstellt hat.

Vor allem das Weihnachtsgeschäft kurbelt die Verkäufe im Internet an. Das Interesse an Online-Angeboten ist in der kalten Jahreszeit und bei nahendem Weihnachtsstress besonders groß. "Im November und Dezember machen manche Online-Shops ein Viertel ihres Jahresgeschäfts", erklärt BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Dabei werde die Nachfrage vor allem bei Digitalkameras, Flachbild-Fernsehern und tragbaren PCs besonders hoch sein, erwartet die BITKOM.

BITKOM warnt allerdings davor, unbedacht in dubiosen Online-Shops einzukaufen. Beim Shopping übers Internet müssen bestimmte Sicherheitsvoraussetzungen gegeben sein, damit der Konsument nicht Opfer eines Betruges wird. Besonders wichtig ist es, den Geschäftsabschluss zu dokumentieren, indem man die Geschäftsbedingungen und Bestätigungsmails ausdruckt und aufbewahrt. Auch die Zahlungsform ist ein heikler Punkt beim Online-Shopping. Wenn Bankdaten übertragen werden, muss dies über eine sichere Internetverbindung passieren, die am "https" in der Adressleiste des Browsers erkennbar ist.

Die BITKOM empfiehlt auch, die zahlreichen Shopping-, Preisvergleich- und Auktionsseiten zu nutzen, auf denen Kunden die Online-Verkäufer bewerten können. Auf diese Weise sinkt die Wahrscheinlichkeit, an einen unseriösen Anbieter zu geraten. Falls die gelieferte Ware trotz allem nicht den Erwartungen entspricht, können die Konsumenten ihr Widerrufsrecht nutzen. Innerhalb von zwei Wochen kann die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt werden, der den Kaufpreis dann zurückerstatten muss.

07.11.2006, Kristina Sam, pressetext.deutschland




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