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DSL- und Telefonanschluss - Tipps und Tricks bei vorzeitiger Kündigung

Die gängigen Tarifmodelle für einen DSL- oder Telefonanschluss haben oft eine sehr lange Mindestlaufzeit. Der Kunde ist in der Regel ein Jahr, manchmal auch länger, an seinen Vertrag gebunden. Eine Tatsache, die vor allem bei der Änderung der Lebenssituation zum Problem werden kann.
Viele der Anbieter zeigen sich in Fällen wie Umzügen oder Hochzeit jedoch kulant. Das unabhängige Verbraucherportal TopTarif (www.toptarif.de) weist darauf hin, dass Kunden in jedem Fall einen nachvollziehbaren Nachweis dafür vorweisen müssen. Manche Unternehmen haben diese Vorgehensweise in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Nennung eines "wichtigen Grundes" verankert. Die Einwilligung in eine vorzeitige Kündigung bleibt jedoch immer eine Einzelentscheidung des Anbieters. Nur bei einem Umzug in ein Pflegeheim und im Todesfall kann man sich der Kulanz des Anbieters sehr sicher sein.
Die Reaktionen auf vorzeitige Kündigungen unterscheiden sich häufig bei Telefon- und DSL-Anbietern. Da ein Festnetzanschluss heute überall möglich ist, bestehen viele Anbieter auf die Fortsetzung des Vertrags, natürlich am neuen Wohnort. Ähnlich ist es auch bei DSL-Anbietern. Ist am neuen Wohnort ein DSL-Anschluss möglich, bestehen die Anbieter im Normalfall auf die Vertragserfüllung. Wenn DSL allerdings überhaupt nicht verfügbar ist, akzeptieren die Anbieter in der Regel eine vorzeitige Kündigung in Verbindung mit der Meldebestätigung. Viele der Telefon- und DSL-Anbieter zeigen sich außerdem bei vorzeitigen Vertragsauflösungen kulant, wenn es sich um einen Zusammenzug in Folge einer Hochzeit oder um die Gründung einer Wohngemeinschaft handelt, wobei mindestens eine Wohnung aufgegeben wird.
Eine spezielle Regelung gilt für den Fall, wenn der Anbieter die vertragliche Leistung nicht erbringt. Ist eine Telefon- oder Internetleitung zum Beispiel über Wochen gestört oder unterbrochen, sollte der Kunde dem Anbieter eine Frist für die Behebung der Störung einräumen. Wird diese nicht eingehalten, kann der Kunde den Vertrag kündigen.
Thorsten Bohg, Tarifexperte beim unabhängigen Verbraucherportal TopTarif (www.toptarif.de), empfiehlt einige grundsätzliche Punkte bei einer vorzeitigen Kündigung zu beachten: "Der Grund sollte nachvollziehbar und mit einem Nachweis, wie der Meldebestätigung bei einem Umzug, versehen sein. Die Kündigung sollte immer schriftlich per Brief oder Fax erfolgen. Auf Grund der erforderlichen Unterschrift eignet sich eine E-Mail dazu nicht. Zudem sollte das Schreiben in einem freundlichen und sachlichen Ton gehalten sein."
TopTarif ist das unabhängige Verbraucherportal der Verlagsgruppe von Georg von Holtzbrinck für alle gängigen Tarife in Deutschland. Es umfasst derzeit die Kategorien Strom, Gas, Kfz-Versicherungen, Tagesgeld-, Festgeld-Anlagen, DSL und Handy und wird ständig erweitert und aktualisiert. Der Verbraucher kann dadurch mit minimalem Aufwand kostenlos prüfen, ob es für ihn günstigere Tarife gibt, und gegebenenfalls über www.toptarif.de gleich wechseln. 07.05.2008, Miriam Rupp, TopTarif

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