Steht ein Unternehmen vor dem Aus, oder möchte sich erweitern, so kann der Abriss der Gewerbeimmobilie notwendig sein. Ähnlich wie bei privaten Bauherren gibt es hier allerdings etliche Vorschriften, die vom Gesetzgeber vorgegeben wurden.
Diese können je nach Bundesland variieren, aber dennoch gibt es ein paar allgemeine Dinge, die beachtet werden müssen. Damit der Abriss der Gewerbeimmobilie gelingt und vor allem auf legale Weise geschieht sollten Sie die folgenden Schritte bedacht werden.
Sorgfältig die Bausubstanz prüfen
Möchte ein bestehendes Unternehmen seine Kapazität erweitern, so kann der Abriss einer alten Gewerbeimmobilie notwendig sein. Wichtig ist hier jedoch die Einhaltung des Kostenrahmens. Denn oftmals können sich verstecke Kosten ergeben, die erst im Laufe des Abrisses bekannt werden. Um diese bereits frühzeitig zu erkennen und nicht in eine Kostenfalle zu tappen, sollte der Abriss sorgfältig geplant werden.
Ein wichtiger Kostenaspekt ist die Schadstoffbelastung der Bausubstanz. Eventuell handelt es sich um eine ältere Gewerbeimmobilie, wo noch Asbest benutzt wurde, oder durch die laufenden Tätigkeiten, wurde die Bausubstanz so kontaminiert, dass ein Abriss nur mit größter Mühe möglich ist. Dann sollte das Unternehmen gründlich darüber nachdenken, ob nicht auch der Zukauf einer benachbarten Immobilie möglich ist.
Bereits vor dem Abriss sollte daher die Bausubstanz gründlich analysiert und dokumentiert werden. Mit diesem Schritt können einige böse Überraschungen vermieden werden und die Kosten werden genauer vorhergesagt. So kann der jeweils profitabelste Weg für das Gewerbe gefunden werden. Professionelle Dienstleister wie Abriss Berlin stehen Ihnen hierbei stets mit Rat und Tat zur Seite.
Genehmigungen einholen
In Deutschland ist für den Ausbau oder den Abriss von Gewerbeimmobilien zwingend eine Genehmigung bei den zuständigen Behörden einzuholen. Auch wenn es sich praktisch um ihr Eigentum handelt, dürfen die Unternehmen nicht nach eigenem Ermessen in die Beschaffenheit der Immobilie eingreifen.
Wurde der vorherige Schritt sorgfältig durchgeführt und bereits erste Dokumentationen angelegt, dann sollte die Erteilung der Genehmigung kein Problem darstellen. Häufig können jetzt auch schon Berater helfend zur Seite stehen, die die weiteren Schritte unterstützen.
Den Abriss überwachen
Nach einem erfolgreichem Ausschreibungsverfahren sollten alle weiteren Arbeiten der beteiligten Firmen gründlich überwacht werden. Hierfür ist es sinnvoll, falls man nicht über eigenes Fachwissen verfügt, sich Berater mit reichlich Erfahrung zur mit an die Seite zu nehmen. Auf diese Weise kann schnell erkannt und eingegriffen werden, falls die Arbeiten nicht wie gewünscht durchgeführt werden, oder Änderungen im Ablauf notwendig sind.
Die Behörden prüfen zudem, ob der Abriss auch innerhalb der legalen Rahmen abläuft und können ebenfalls eingreifen, falls etwas nicht nach den bestehenden Vorschriften abläuft. Ein besonderes Hauptaugenmerk sollte dabei auf den Lärmschutz der Nachbarschaft liegen. Sind Wohnungen in unmittelbarer Nähe, sollte darauf geachtet werden, dass die Lärmemission nicht über den vorgeschriebenen Grenzwerten liegt.
Ebenfalls von hoher Bedeutung ist die Arbeitssicherheit und der Schutz der beteiligten Handwerker. Wurden diese Punkte beachtet, so kann der Abriss der Gewerbeimmobilie ohne Probleme gelingen. Für den größtmöglichen Erfolg, ist es jedoch ratsam sich bei Unkenntnis einen externen Berater helfend zur Seite zu holen.