Besitz und Eigentum: Was ist der Unterschied?

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Alexander Supertramp/shutterstock.com

Im normalen Sprachgebrauch werden Besitz und Eigentum oft als Synonym verwendet. Per Definition sind diese Begriffe allerdings strikt zu trennen. Vor Allem bei Gesprächen mit Behörden oder juristischen Einrichtungen kann dies sonst schnell zu Unklarheiten führen.

Definition: Besitz

Der Besitz ist im § 854 Absatz 1 BGB definiert. Es ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine bewegliche oder unbewegliche Sache. Dabei muss die Person auch den Besitzwillen aufweisen, also der Mensch muss diese Sache auch besitzen wollen. Der Besitz kann, durch eine einfache Einigung (Besitzübertragungswille) und die Übertragung der Sache, auf eine andere Person wechseln kann durch freiwillige Aufgabe oder Verlust der Sache erlöschen. Dabei entsteht allerdings kein Rechtsgeschäft.

Defintion: Eigentum

Das Eigentum ist im § 90 BGB definiert und wird als Herrschaftsrecht über eine bewegliche oder unbewegliche Sache definiert. Weiterhin ist das Eigentum im Grundgesetz Artikel 14 definiert. Eigentum ist jedes vermögenswerte Recht oder Gut, welches einem Rechtsträger zugeordnet werden kann. Eine Sache kann durch verschiedene Vorgänge in das Eigentum einer Person übergehen, beispielsweise durch ein Rechtsgeschäft (Kauf) oder durch die Aneignung von herrenlosen Sachen.

Beispiele

Durch den Kauf eines Hauses werden Sie zu dem Eigentümer. Dadurch bekommen Sie das Herrschaftsrecht und Ihnen obliegt die freie Entscheidung, wie Sie mit dem Haus umgehen oder was Sie mit dem Haus anstellen. Sie könnten das Haus selbst benutzen, dann würden Sie Eigentümer und Besitzer sein. Das Haus könnte aber auch vermietet werden, die Person, die das Haus dann tatsächlich nutzt, ist dann der Besitzer des Hauses und Sie weiterhin der Eigentümer.

Der Mieter hätte dann die tatsächliche Herrschaft über das Haus und kann sich, nach der vertraglichen Regelung mit dem Vermieter, im Haus frei entfalten.Eine weitere Möglichkeit, wie der Besitzer wechseln kann, ist der Diebstahl. Stellen Sie sich vor, Ihr neugekauftes Fahrrad würde am Bahnhof geklaut werden. Auf der Hinfahrt waren sie noch Besitzer und Eigentümer, auf dem Rückweg sind sie nur noch der Eigentümer und nicht mehr der Besitzer. Dann sollten Sie die Polizei einschalten, damit Sie die Herrschaft über Ihr Fahrrad zurückerlangen.