Nebenberuflich Selbstständig – Darauf müssen Sie unbedingt achten

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Nebenberuflich selbstständig zu sein, liegt derzeit im Trend. Immer mehr Personen, die in einem Angestelltenverhältnis beruflich tätig sind, bauen nebenbei eine Selbstständigkeit auf. Doch wer Geld nebenbei verdient, muss einiges beachten!

Melden Sie Ihre Selbstständigkeit beim Gewerbeamt

Wenn Sie regelmäßig mit einer bestimmten Tätigkeit Geld verdienen, müssen Sie dies beim Gewerbeamt anmelden. Wenn Sie beispielsweise unterrichten, Textersteller sind oder eine übersetzende Tätigkeit nachgehen, gelten Sie als Freiberufler. Freiberufliche Tätigkeiten müssen nur beim Finanzamt angemeldet werden. Beim Gewerbeamt müssen Sie in allen anderen Fällen allgemeine Daten zu Ihnen als Person und zur Tätigkeit der Selbstständigkeit angeben. Die Anmeldung kostet zwischen 10 und 40 Euro.

Wenn Sie beispielsweise voraussichtlich in einem ganzen Jahr weniger als 17500 Euro Umsatz machen, dann können Sie auch ein sogenanntes Kleingewerbe anmelden. Wenn Sie als Kleinunternehmer tätig sind, weißen Sie in Ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer aus und müssen diese auch nicht abführen. Ansonsten profitieren Sie von kleinen Sonderregelungen, wenn Sie neben Ihrem Hauptjob ein Kleingewerbe statt ein normales Gewerbe anmelden.

Sie müssen eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen

Wenn Sie nebenberuflich Geld verdienen, und ein Kleingewerbe führen, sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung dem Finanzamt vorzulegen. Eine Steuererklärung darf nicht von einer Steuerhilfe gemacht werden, sondern muss entweder von einem Steuerberater oder von Ihnen selbst erstellt worden sein. Ab einem Betrag von 410 Euro Gewinn in einem Jahr, muss diese Einkommenssteuer versteuert werden. Dazu wird eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt eingereicht.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre selbstständige Tätigkeit

Zusätzlich zum Hauptjob eine Nebentätigkeit als Selbstständiger einzugehen, ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Jedoch muss zwingend geprüft werden, was in Ihrem Arbeitsvertrag zu diesen Punkten vereinbart worden ist. Im Arbeitsvertrag sind grundsätzliche Verbote zu einer Nebentätigkeit nicht zulässig. Aber der Arbeitgeber kann Ihnen vorschreiben, dass die Nebentätigkeit nicht dem eigentlichen Geschäft schadet. Beispielsweise dürfen Sie nicht das Selbe tun, was Sie in Ihrer Arbeit tun.

Sie dürfen mit Ihrem Gewerbe nicht zur Konkurrenz des Unternehmens, für das Sie arbeiten, werden. Außerdem darf sich die Tätigkeit Ihrer Selbstständigkeit nicht negativ auf die Leistung in Ihrem Hauptjob auswirken. Sie müssen dies klar trennen. Max. 20% Einsatzzeit sollte im Verhältnis zum Hauptjob für die Nebentätigkeit aufgewendet werden.

Arbeiten Sie wenn möglich nicht mehr als 18 Stunden pro Woche zusätzlich

Für die nebenberufliche Selbstständigkeit können Sie im Prinzip so viele Stunden aufbringen, wie Sie es für richtig halten. Doch auch wenn das Finanzamt oder das Gewerbeamt keine Grenzen vorgeben, ist es von Vorteil, die 18 Stunden pro Woche nicht zu überschreiten. Denn werden die Stunden überschritten, muss für das Nebengewerbe eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Dies kann sehr teuer werden und muss im Verhältnis zu den Einnahmen der Nebentätigkeit auch lohnenswert sein.