Etwas sein Eigen nennen und etwas besitzen – das ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein und dieselbe Sache. Im wirtschaftlichen und rechtlichen Sinne gibt es jedoch Unterschiede zwischen Eigentum und Besitz, die schon bei einem einfachen Kaufvertrag eine große Rolle spielen können. Dieser Artikel klärt auf.
Was unterscheidet einen Eigentümer von einem Besitzer?
Die Grundlagen für die Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im sogenannten BGB. Dort ist festgehalten: Der Eigentümer einer Sache hat das umfassende Herrschaftsrecht über diese Sache. Er hat demnach das Recht, mit dieser Sache anzustellen, was er will. Der Eigentümer einer Sache hat zwar die faktische Gewalt über eine Sache, aber nicht eben jenes umfassende Herrschaftsrecht. Was das genau bedeutet, erkennt man besser an einem Beispiel:
Ein Käufer will ein Auto bei einem Verkäufer kaufen. Der Neuwagen ist teuer und der Käufer will das Geld in Raten abbezahlen – eine normale Verkaufspraxis. Der Verkäufer willigt ein, allerdings mit einer Vorsichtsmaßnahme: Im Falle eines bestehenden Eigentumsvorbehaltes, der im Vertrag festgehalten oder mündliche ausgesprochen wird, bleibt er der Eigentümer des Autos, selbst wenn es bereits in den faktischen Besitz des Käufers übergeht. Er behält sich das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder die Nutzungsrechte des Autos nach Belieben zu erweitern bzw. zu untersagen, solange das Kraftfahrzeug nicht vollständig bezahlt ist.
Der Käufer kann derweil bereits mit dem Auto fahren, er hat die faktische Gewalt über den Gegenstand und ist somit Besitzer. Der Verkäufer bleibt allerdings bis zur vollständigen Zahlung der Eigentümer des Autos und kann dem Käufer beispielsweise diktieren, ob er mit dem Auto auch die Landesgrenze verlassen darf, was er tanken sollte und so weiter.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz wichtig?
Tatsächlich verhalten sich nicht alle Gegenstände wie bei einem Einkauf in einem Supermarkt, wo wir sie ab dem Zeitpunkt der Bezahlung unser Eigentum nennen können. Viele Gegenstände des Alltags sind nur „geliehen“ in dem Sinne, dass wir sie zwar besitzen, sie uns aber nicht gehören. So verhält es sich beispielsweise auch bei Mietwohnungen. Mietern stehen nach neuerer Rechtsauffassung umfassende Rechte bei der Nutzung ihres Mietobjekts zu. Zusammen mit den Rechten kommen aber auch Pflichten. Sie dürfen die Wohnsubstanz selbstverständlich nicht mutwillig zerstören und müssen sie auch in einem bewohnbaren Zustand halten, denn: Der Eigentümer der Immobilie hat ein Interesse daran, dass deren Wert nicht verfällt.
So kann Mietern, die in der Wohnung wohnen, beispielsweise auferlegt werden, die Wohnung häufig zu lüften, damit sich kein Schimmel bildet. Hier wird der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz besonders präsent: Obwohl man faktisch in der Wohnung wohnt, gehört sie einem nicht – man muss sie daher für den wahren Eigentümer pflegen, auch wenn man sie nutzen darf.