Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das über Amtsgerichte geführt wird. Kaufleute und Handelsgesellschaften sind verpflichtet, sich in das Register einzutragen. Für kleingewerbliche Unternehmen gelten individuelle Regelungen und hier wird im Einzelfall über eine Eintragpflicht entschieden. Das Handelsregister wird elektronisch geführt und enthält alle relevanten Daten eines Unternehmens, die für den Handel notwendig sind.
Das Register ist eine Informationsquelle für andere Unternehmen und dient der Legitimation des eigenen Geschäfts. Nach der Gründung einer Handelsgesellschaft erfolgt die Registrierung im Handelsregister. Für die spätere Anmeldung eines Gewerbes muss das Unternehmen einen HR-Auszug beantragen. Gewerbeschein und HR-Auszug sind notwendige Dokumente, um mit Lieferanten und Produzenten eine Geschäftsbeziehung einzugehen.
Die Funktion des Handelsregisters
Der Hauptgrund für das Führen des Handelsregisters liegt im Grundsatz eines offenen und transparenten Rechtsverkehrs. Ein Gewerbe bringt einem Unternehmen Vorteile, die zum Beispiel im Steuerrecht liegen. Das Register übernimmt hier die Kontrollfunktion, ob ein Unternehmen vertrauensvoll ist und nicht zum Schein gegründet wurde. Potenzielle Geschäftspartner haben die Möglichkeit, sich im Vorfeld über ein Unternehmen zu informieren und sich die wirtschaftlichen Eckdaten anzusehen.
Das deutsche Handelsregister ist unterteilt in die Abteilungen A (HRA) und B (HRB). Die Abteilung A betrifft Einzelkaufleute und Personengesellschaften des Handelsrechts. Ausnahmen sind eine stille Gesellschaft und juristische Personen des öffentlichen Rechts. In der Abteilung B sind Kapitalgesellschaften registriert.
Der Eintrag ins Handelsregister
Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass ein allgemeines Vertrauen in die Richtigkeit der Eintragungen vorliegt. Der Eintrag erfolgt durch einen Notar. Der Unternehmer muss Angaben über dei eigene Firma machen. Dazu zählen der Name, Sitz und Niederlassungen, Zweck des Unternehmens, Rechtsform, Kapital und vertretungsberechtigte Personen. Dem Notar müssen die erforderlichen Dokumente im Original vorliegen. Unterschriften werden durch den Notar beglaubigt.
Der Notar übermittelt die Dokumente in elektronischer Form an das zuständige Amtsgericht und innerhalb von 6- 8 Wochen ist der Eintrag ins Handelsregister erfolgt. Ergeben sich Veränderungen im Unternehmen, die das Handelsregister betreffen, müssen diese auch im Eintrag geändert werden.
Einen Auszug aus dem Handelsregister beantragen
Ein HR-Auszug kann von jeder Person ohne Begründung aus dem Handelsregister heruntergeladen werden. Der Zugang zum Handelsregister ist nicht beschränkt, alle relevanten Daten und Informationen können direkt abgerufen werden. Einige der Daten werden kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Es stehen drei Optionen zur Verfügung.
- Der Aktuelle Handelsregisterauszug führt alle Daten auf, die zurzeit gültig sind. Sinnvoll ist der Auszug für mögliche Geschäftsbeziehungen und auch für Eigenauskünfte gegenüber Banken und Versicherungen.
- Der Chronologische HR-Auszug liefert eine tabellarische Gesamtübersicht über ein Unternehmen seit der Gründung. Die Daten werden in zeitlicher Abfolge dargestellt. Die Daten reichen oft zurück bis zur Umstellung auf die elektronische Erfassung.
- Der Historische Handelsregisterauszug umfasst alle Daten seit der Gründung eines Unternehmens. Historische Dokumente sind als digitale Abschrift vom Papierdokument eingefügt.