Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, eine Lohnabrechnung zu erstellen, sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt. Die Lohnabrechnung ist der Nachweis darüber, dass alle steuerrechtlichen Vorgaben erfüllt wurden. Aufgeführt werden in einer Lohnabrechnung, die Bezüge, die ein Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum erhält. Zusätzlich müssen alle Steuern und Abzüge aufgelistet werden und detailliert aufgeschlüsselt werden.
Sobald ein Gehalt ausgezahlt wird, müssen Arbeitgeber eine Lohnabrechnung erstellen. Es gibt die Regelung, dass immer dann eine neue Lohnabrechnung erfolgen muss, sobald sich einzelne Posten ändern. Es ist jedoch üblich, dass die Lohnabrechnung mit jeder Lohnzahlung, in der Regel monatlich, für die Mitarbeiter erstellt wird. Dies kann besonders in kleinen Unternehmen oder in der Gründungsphase einen großen Zeitaufwand bedeuten, da die Buchhaltung nicht über automatisierte Prozesse läuft.
Wer bekommt eine Lohnabrechnung?
Angestellte, die einen Stundenlohn erhalten, werden nach den geleisteten Stunden bezahlt. Die Arbeitsstunden werden mit dem Stundenlohn multipliziert und ergeben den Bruttolohn. Hinzu kommen eventuelle Zulagen oder Bonusvereinbarungen Vom Bruttolohn werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen und daraus ergibt sich der Auszahlungsbetrag. Anders verhält es sich beim Gehalt, das jeden Monat in der gleichen Höhe ausgezahlt wird, unabhängig davon, wie viele Stunden der Gehaltsempfänger gearbeitet hat. Das Gehalt ist eine vertragliche Vereinbarung.
Lohnabrechnung über ein Lohnbüro erstellen lassen
Die buchhalterischen Verpflichtungen von Arbeitgebern sind groß. Dazu zählen die fristgerechte Abführung von Lohnsteuer und Sozialabgaben an die zuständigen Stellen, die datenschutzkonforme Archivierung der Lohnabrechnungen innerhalb der Aufbewahrungsfrist und die Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt zu wahren. Besonders für kleine Betriebe kann dies eine zeitliche und personelle Herausforderung sein. Jungunternehmer geraten oft in eine Falle, in der sich aus Unkenntnis Fehler und Versäumnisse einschleichen können.
Es lohnt sich in diesen Fällen über ein Outsourcing an ein Lohnbüro nachzudenken. Die Auslagerung kann durchaus finanzielle Vorteile haben. Die Personalkosten werden gesenkt, da kein zusätzliches Perosnal die regelmäßige Lohnabrechnung betreuen muss. Die Mitarbeiter in einem Lohnbüro sind Experten. Neue Steuergesetz werden sofort umgesetzt und Arbeitgeber können sicher sein, eine fehlerfreie Lohnabrechnung zu erhalten, die mit den geltenden steuerrechtlichen Vorgaben konform ist.
Die Zusammenarbeit mit einem Lohnbüro
Das Lohnbüro erhält einmalig die Stammdaten der Mitarbeiter. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Eintrittsdatum in die Firma und alle anderen relevanten Daten für die Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber legt die Kriterien für die Auszahlung fest, unter anderem den regelmäßigen Auszahlungszeitpunkt. Kurz vor dem Auszahlungszeitpunkt übermittelt der Arbeitgeber alle Daten, die für die Abrechnung herangezogen werden. Die geleisteten Stunden, Überstunden oder vereinbarte Zuschläge.
Nach wenigen Tagen sind die Lohnabrechnungen erstellt und alle Zahlungen und Meldungen werden fristgerecht ausgeführt. Bezahlt wird das Lohnbüro nach der Anzahl der erstellten Abrechnungen und dem vereinbarten Leistungsumfang. Eine Ausgabe, die bei kleinen Unternehmen überschaubar ist und vor teuren Versäumniszahlungen an das Finanzamt schützt.