Existenzgründerzuschuss – Starthilfe für den Weg in die Selbstständigkeit

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Der Existenzgründerzuschuss oder Gründungszuschuss ist eine Leistung, die von der Agentur für Arbeit gezahlt wird, um arbeitslosen Arbeitnehmern den Start in die Selbstständigkeit zu erlauben und die Arbeitslosigkeit zu beenden.

Die Ich-AG und das Überbrückungsgeld standen Pate für die Entwicklung des Existenzgründungszuschusses, der bis 2006 gewährt wurde. Ein Anspruch auf diese Leistung hatten Arbeitslose bis 2011. Danach ist der Existenzgründerzuschuss eine Ermessungsentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit.

Es besteht jedoch die Option, dass ein Existenzgründerzuschuss abgelehnt wird, da bereits ein Vermittlungsvorgang in den Arbeitsmarkt bei der Agentur für Arbeit vorliegt. Es wird zuvor geprüft, ob die Arbeitslosigkeit nicht durch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis beendet werden könnte.

Drei Bedingungen für die Chance auf einen Existenzgründerzuschuss

Ein Existenzgründerzuschuss dient als Mittel der Agentur für Arbeit zur Beendigung der Arbeitslosigkeit. Er richtet sich an die Kundenstamm des Arbeitsamtes und der Antragsteller muss einen Anspruch auf Leistungen des Arbeitslosengeldes (ALG I) besitzen.

Arbeitslose, die ALG II beziehen und Arbeitnehmer, die selbst kündigen, um sich selbstständig zu machen, sind von einem Existenzgründerzuschuss ausgeschlossen. Zudem müssen Arbeitslose noch einen Anspruch von mindestens 150 Tagen ALG I vorweisen. Bei einer spontanen Überlegung kurz vor Ablauf, die Selbstständigkeit zu erreichen, wird von der Agentur für Arbeit enttäuscht.

Die letzte und dritte Voraussetzung ist zudem die höchste Hürde. Es muss beim Arbeitsamt einen solides Entwurf vorgelegt werden. Der Existenzgründerzuschuss ist ein additionaler finanzieller Support neben dem ALG I. Das Arbeitsamt verweigert die Unterstützung, wenn ein Scheitern der Idee absehbar ist.

Höhe und Dauer des Existenzgründerzuschuss

In der Theorie können bis zu 15 Monate Existenzgründer einen Support erhalten. Die Förderung für den Zuschuss lässt sich in zwei Einheiten trennen:

  • Phase 1: Die Zeitspanne beinhaltet sechs Monate. Während dieses Zeitpunktes erhält der Arbeitnehmer die komplette Höhe der ALG I Leistungen. Additional werden zusätzlich 300 Euro pauschal als monatlich Unterstützung für die Existenzgründung gezahlt.
  • Phase 2: Während dieser Phase besteht die Option, den Existenzgründerzuschuss zusätzlich neun Monate zu zahlen. Die Voraussetzung, der Nachweis der hauptberuflichen Selbständigkeit und das Einkommen reicht zum Lebensunterhalt. Das bedeutet ein Wegfall der Leistungen des ALG I und die restlichen 300 Euro stehen für die soziale Absicherung.

Es wird immer wieder beobachtet, das Arbeitslose bereits im Vorfeld vom Vermittler des Arbeitsamtes bei der Anfrage nach einem Existenzgründerzuschuss abgeschreckt werden. Wichtig ist eine gute Vorbereitung.