Nicht nur unmittelbar auf dem eigenen Betriebsgelände stattfindende Schäden können zu einem Gewinnausfall bei Unternehmen führen, welcher schlimmstenfalls zu massiven Schwierigkeiten führt. So genannte Wechselwirkungs- und Rückwirkungsschäden werden durch Schäden an anderen Betriebsstandorten oder bei Zulieferern und Abnehmern ausgelöst und bedürfen eines guten Versicherungsschutzes. Die wichtigsten Fragen rund um einen Wechselwirkungs- und Rückwirkungsschaden beantworten wir an dieser Stelle. Außerdem erläutern wir den Unterschied zwischen beiden Schadensformen.
Was ist ein Wechselwirkungs- und Rückwirkungsschaden?
Die Begriffe Wechselwirkungsschaden und Rückwirkungsschaden werden häufig in einem Atemzug genannt, dabei handelt es sich jedoch um zwei voneinander leicht abweichende Schadensformen. Ihre Gemeinsamkeiten sind, dass der Schaden nicht auf dem Betriebsgelände des geschädigten Unternehmensstandorts auftritt und die entstandene Betriebsstörung zu einem Gewinnverlust führt. Was genau Wechselwirkungs- und Rückwirkungsschäden sind, das ist in diesem Artikel von Valuta erklärt. Neben einer Definition der beiden Schadensformen findet man in diesem Artikel auch Informationen darüber, was rund um den Versicherungsschutz für Unternehmen bei Rückwirkungs- und Wechselwirkungsschäden zu beachten ist.
Was sind Wechselwirkungsschäden?
Von einem Wechselwirkungsschaden spricht man immer dann, wenn an einer Betriebsstätte eines Unternehmens ein Schaden eintritt, in dessen Folge eine andere Betriebsstätte beispielsweise nicht mit benötigten Bauteilen beliefert werden kann und einen Gewinnausfall verzeichnet. Es handelt sich hierbei um einen mittelbaren Ertragsausfallschaden, der als Wechselwirkungsschaden bezeichnet wird. Wichtig bei dieser Schadensform ist, dass es sich um mehrere Betriebsstätten oder Standorte eines Unternehmens handelt. Gerade in Zeiten von dezentralen Unternehmensstrukturen kann es im Schadensfall schnell zu einer Kausalkette mit teilweise massiven Wechselwirkungsschäden kommen.
Was ist mit Rückwirkungsschäden gemeint?
Ein Rückwirkungsschaden liegt hingegen dann vor, wenn der Sachschaden bei einem externen Unternehmen auftritt und im eigenen Unternehmen zu einer Betriebsunterbrechung führt. Hiermit sind in der Regel Zulieferer und Abnehmer gemeint. Von einem Rückwirkungsschaden spricht man auch dann, wenn Betriebsanlagen aufgrund externer Störungen wie beispielsweise eines Brandes in der Nachbarschaft nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind oder externe Versorgungsleistungen wegfallen.
Wie können Unternehmen solche Schäden versichern?
Um mögliche Betriebsstörungen und daraus resultierende Gewinnverluste durch Rückwirkungs- und Wechselwirkungsschäden abzusichern, können Unternehmen diese zusätzlich in ihre Ertragsausfallversicherung aufnehmen. Ein Rückwirkungsschaden ist nämlich nicht im Standarddeckungsumfang der Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten. Ob Wechselwirkungsschäden darin abgedeckt sind, sollte unbedingt mit der Versicherung geklärt werden. Im Rahmen der Ertragsausfallversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung sind jedoch bereits Schäden beim Betriebsauflauf abgedeckt, welche von elementaren Gefahren wie Überschwemmung und Hagel, von Feuer, Sturm oder Leitungswasser ausgelöst werden.
Außerdem sind hierin durch Einbruch, Vandalismus oder böswillige Beschädigung verursachte Schäden im Betriebsablauf enthalten. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, bleibt das geschädigte Unternehmen auf den finanziellen Folgen eines Wechselwirkungsschadens oder Rückwirkungsschadens sitzen. Das kann schlimmstenfalls schwere wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen oder sogar zum Bankrott eines Unternehmens führen.