Whistleblower: Einfluss von Hinweisgebern auf die Unternehmenskultur

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Whistleblowing ist auch in Zeiten, in der der Schutz von Hinweisgebern gesetzlich geregelt ist, ein Risiko für Beschäftigte. Das Kommunizieren von Regelverstößen und Problemen wird in einigen Unternehmen und Abteilungen nach wie vor kritisch bewertet.

Whistleblowern wird der Schritt der Meldung rechtlich erleichtert. Die Sicherheit und der Schutz der Identität haben eine besondere Bedeutung. Im Raum steht jedoch immer die Befürchtung, dass eine Meldung zum Nachteil des Hinweisgebers im beruflichen Alltag führt.

Der Schutz der Anonymität kann über eine geeignete Whistleblower Software gewährleistet werden. Eine verschlüsselte Kommunikation, vertrauenswürdige Ansprechpartner und die Nutzung von ebenfalls verschlüsselten Speichermedien sind Teile der technischen Maßnahmen. Ein Unternehmen kann Whistleblowing über einen internen Meldekanal proaktiv unterstützen.

Leider ist  Whistleblowing in vielen Führungsebenen noch immer negativ konnotiert. Das Unternehmen würde diskreditiert. Hinweise über internes Fehlverhalten können allerdings eine Chance sein. Frühzeitiges Aufdecken von Problemen erlaubt dem Unternehmen schnelles Gegensteuern und führt zu einer Verbesserung der Arbeitsatmosphäre im Unternehmen.

Whistleblowing unterstützen

Ein offenes Umfeld für Hinweisgeber kann das Vertrauen in die Unternehmensführung stärken und für eine positive Unternehmenskultur sorgen. Ein Unternehmen, das Beschäftigten signalisiert, dass Anliegen ernst genommen werden, zeigt sich als verantwortungsbewusster Betrieb, der soziale und ethische Werte vertritt.

Eine klare Position gegen Korruption, Bestechung, Diskriminierung und Betrug ist ein Firmenimage, das von der Gesellschaft immer stärker wahrgenommen und geschätzt wird. Hinweisgeber werden unterstützt, wenn die ethischen Grundsätze des Unternehmens klar formuliert werden und Verstöße dagegen offensichtlich sind. Mit der Bereitstellung anonymer Meldewege öffnen verantwortungsbewusste Unternehmen die Tür, um Missstände im eigenen Betrieb aufzudecken.

Gesetzesverstöße aufdecken

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz macht Diskriminierungen nicht nur moralisch zum Problem. Ungleichbehandlungen, Beleidigungen und sexuelle Belästigung sind gesetzlich untersagt. Jedes Unternehmen sollte aus eigenem Interesse das Aufdecken von Diskriminierung fördern. Das Gleiche gilt für jede Form von Missachtung von rechtlichen Vorgaben. Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften schädigen das Image eines Arbeitgebers und können je nach rechtlicher Lage zu teuren Strafzahlungen und hohen finanziellen Belastungen führen.

Meldewege für Whistleblower

Hinweisgeber machen es sich selten leicht, einen Verstoß zu melden. Im Unternehmen muss daher ein Hinweisgebersystem eingerichtet sein, dass idealerweise auch anonyme Meldung ermöglicht. Dazu zählt, dass eine Meldung abgegeben werden kann und keine Möglichkeit besteht, den Absender zurückzuverfolgen. Empfänger der Meldung müssen vertrauenswürdige Personen sein, die die Inhalte der Meldung sowie die Identität des Hinweisgebers vertraulich behandeln. Die Meldemöglichkeiten müssen allen Beschäftigten bekannt sein.

Die Kommunikation muss in einer Form gewährleistet werden, dass kein Dritter Zugang zu den Meldungen und damit in Zusammenhang stehenden Informationen hat. Diese Vorgaben sind Teil des Hinweisgeberschutzgesetzes und Unternehmen sind verpflichtet, entsprechende Kanäle zur Verfügung zu stellen und Prozesse zu etablieren. Internes Whistleblowing ist für die meisten Personen keine einfache Entscheidung – der technische Standard des Unternehmens darf dabei keine Hürde sein.

Hinweisgeber unterstützen

Bevor sich jemand entscheidet, einen Missstand im Unternehmen zu melden, wiegt die Person mögliche Konsequenzen ab. Häufig fürchten Hinweisgebende die Reaktion der vom Hinweis betroffenen Person oder die Reaktion der Organisation in Form von Vergeltungsmaßnahmen.

Whistleblower müssen die Gewissheit haben, dass sie vor Benachteiligung geschützt sind, auch wenn das Bekanntwerden ihrer Person im Laufe der Untersuchung abgestimmt erfolgen sollte. Diesen sicheren Rahmen muss die Unternehmensführung schaffen. Dazu gehört neben dem Hinweisgebersystem und dem damit verbundenen Prozess auch die Sensibilisierung aller Beschäftigten für die Unternehmenswerte und das Vorleben der ethischen Grundsätze.