Abgesichert in der Medienbranche: Wann greift die Media-Haftpflicht?

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Jirapong Manustrong/shutterstock.com

Das Internet ist ein besonderer Bereich, in dem es noch immer viele rechtliche Grauzonen gibt. Gewöhnliche Haftpflichtversicherungen schließen dort entstandene Schäden daher häufig aus, weil sich die Schadenssummen kaum kalkulieren lassen. Für Unternehmen aus der Medienbranche bedeutet das, dass sie ungeschützt sind. Glücklicherweise gibt es mit der Media-Haftpflicht eine speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherung.

Welche Schäden deckt eine Media-Haftpflichtversicherung ab?

Eine Media- oder Medienhaftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die vor allem im Internet und im Medienbereich entstehen. Dazu gehören

  • Urheber- und Markenrechtsverletzungen,
  • Verstöße gegen den Datenschutz,
  • Verlust von wichtigen Daten,
  • Schäden durch Viren und Malware und
  • Schäden durch Programmierungsfehler.

Gleichzeitig fungiert die Versicherung, je nach abgeschlossenem Umfang, auch als Berufs- und Betriebshaftpflicht. Sie umfasst die Bereiche einer gewöhnlichen Haftpflichtversicherung, ist aber noch um die besonderen Gefahren in der Medienbranche erweitert.

Worauf man vor Abschluss achten sollte

Das Mediengeschäft ist breit gefächert. Entsprechend benötigt eine Marketingagentur eine andere Medienhaftpflicht als ein freiberuflicher Softwareentwickler. Erstere sollte sich vor allem gegenüber Urheberrechtsverletzungen und Vermögensschäden absichern. Programmierer müssen sich vor Schäden durch Softwarefehlern, die beispielsweise zu Datenverlust führen, schützen. Es gibt also nicht „die Media-Haftpflicht“ für alle in der Medienbranche. Hat man eine passende für seinen Berufszweig gefunden, sollte man folgende Punkte überprüfen:

1. Handelt es sich um offene oder geschlossene Deckung?

Bei der „offenen Deckung“ sind alle Tätigkeiten versichert, zu denen es in dem Betrieb kommen kann. Der Vorteil ist, dass Versicherte sich keine Gedanken über ihren Versicherungsschutz machen müssen, wenn sie ein neues Projekt mit anderem Schwerpunkt starten. Die „geschlossene Deckung“ umfasst nur im Vertrag genannte Tätigkeiten sowie Personen- und Sachschäden im Rahmen der Vorsorgeversicherung. Vermögensschäden, wie sie gerade im Medienbereich häufig vorkommen, sind darin nicht enthalten, außer sie werden explizit genannt.

2. Sind einzelne Schäden ausgeschlossen?

Unseriöse Anbieter versuchen, ihren Kunden nutzlose Versicherungen zu verkaufen, indem sie die wichtigsten Schäden von vornherein von der Haftung ausschließen. Ein Fotograf sollte beispielsweise keine Medienhaftpflicht eingehen, die Schadensansprüche wegen Verletzung der Privatsphäre ausschließt.

3. Haftet die Versicherung international?

In der Medienbranche arbeitet man häufig länderübergreifend. Eine Media-Haftpflicht, die an der Landesgrenze endet, eignet sich daher für die wenigsten Bereiche.

4. Sind Eigenschäden mitversichert?

Für Selbstständige ist dieser Punkt sehr wichtig. Wird ein Auftrag storniert, für den sie bereits viel Zeit und Geld investiert haben, bleiben sie ohne eine Versicherung, die Eigenschäden abdeckt, darauf sitzen.

Warum es eine Versicherung für die Medienbranche braucht

Eine gewöhnliche Haftpflichtversicherung reicht für die meisten Berufe aus. In der Medienbranche und dem Internet greift diese allerdings häufig nicht. Man bewegt sich in rechtlichen Grauzonen. Daher kommt es in diesem Bereich auffallend oft zu Abmahnungen, deren Höhe leicht ganze Unternehmen zerstören kann.

Es reicht beispielsweise ein unvollständiges Impressum oder Formulierungsfehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eigenen Onlineshops, um eine Abmahnung von der Konkurrenz zu erhalten. Gerade kleine, frisch gegründete Unternehmen überstehen solche Vorwürfe nur schwer ohne teuren, rechtlichen Beistand. Die Media-Haftpflicht übernimmt die Kosten dafür und, sollte es notwendig werden, reguliert den Schaden.