Fahnenmast & Co.: Außenwerbung auf dem Firmengelände

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Das eigene Firmengelände wird bei der Außenwerbung von vielen Unternehmern vernachlässigt, dabei bieten sich gerade hier viele und vor allem kostengünstige Möglichkeiten. Wie man mit Fahnenmasten, Bannern und Lichtwerbung auf dem Firmengelände Werbung machen kann, dazu gibt dieser Artikel nützliche Tipps.

Fahnen als Werbeträger

Auf dem eigenen Gelände ist es für Firmen in der Regel problemlos möglich, einen Fahnenmast aufzubauen und an diesem Mast Fahnen mit Werbeaufdruck zu hissen. Diese Fahnen sind bereits aus größerer Entfernung gut sichtbar und erleichtern es Kunden, das Unternehmen an seinem Standort zu finden. Außerdem sind Fahnen schnell und preiswert mit individuellem Aufdruck herzustellen. Dazu werden wahlweise der Digitaldruck oder der Siebdruck genutzt. Um diese Fahnen sicher zu befestigen, benötigt man einen robusten Fahnenmast für die Außenwerbung auf dem Firmengelände.

Er wird fest im Boden verankert und ist in verschiedenen Größen erhältlich. Auch beim Material kann man zwischen unterschiedlichen Optionen wie Aluminium, Edelstahl und GFK wählen. An einem Fahnenmast lassen sich anschließend Fahnen mit dem Namen oder Logo des Unternehmens als Aufdruck für eine dauerhafte Außenwerbung hissen. Ebenso kann temporär eine Fahne gehisst werden, auf welcher sich eine Werbebotschaft für begrenzte Marketingaktionen oder zur Einführung neuer Produkte befindet.

Bannerwerbung am Firmenstandort

Ähnlich flexibel einsetzbar und kostengünstig wie die Werbung mit Fahnen ist die Bannerwerbung. Hierzu muss lediglich eine Befestigungsmöglichkeit an der Fassade des Firmengebäudes, einem massiven Zaun oder einer Mauer als Grundstücksbegrenzung vorhanden sein. Banner können genau wie Fahnen mit individuellen Werbebotschaften bedruckt werden. Sie bestehen meistens aus einem witterungsbeständigen Kunststoff und verfügen über Ösen für die Befestigung. Bei der Wahl eines Banners sollte auf die passende Größe für den vorgesehenen Montageort geachtet werden.

Lichtwerbung am Firmengebäude und auf dem Grundstück

Gerade in den dunklen Abendstunden und der Nacht ist Lichtwerbung die erste Wahl, wenn man Passanten auf die Firmenzentrale aufmerksam machen möchte. Lichtwerbung kann in Form von Reklameschildern mit integrierter Beleuchtung oder als leuchtender Schriftzug zum Beispiel an der Fassade des Gewerbeobjekts angebracht werden. Hierbei handelt es sich um langfristige Werbemittel, welche mit einem gewissen Anschaffungspreis und Montageaufwand verbunden sind.

Welche gesetzlichen Vorgaben zur Außenwerbung gibt es?

Grundsätzlich ist es jedem Unternehmen erlaubt, mit Hilfe von Werbemaßnahmen auf die eigenen Produkte, Dienstleistungen oder Betriebsstätten aufmerksam zu machen. Unternehmen sollten vor der Entscheidung für Werbemittel zum Zweck der Außenwerbung auf dem eigenen Firmengelände prüfen, ob sie hierfür eine Genehmigung einholen müssen. Die gesetzlichen Vorgaben dazu unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und können bei der örtlichen Bauaufsicht erfragt werden. Diese bearbeitet bei Bedarf auch Anträge zur Genehmigung von Außenwerbung. Sofern eine solche Genehmigung erforderlich ist, muss diese vor dem Anbringen der Werbung vorliegen, um rechtliche Probleme und Bußgelder zu vermeiden.