Verpackungslizenzierung: Was Händler und Hersteller unbedingt beachten müssen

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Die Verpackungslizenzierung im dualen System ist keine Neuregelung. Dennoch herrscht in diesem Bereich viel Unsicherheit und Unwissenheit. Welche Verantwortung hat der Hersteller, was ist ein „Erstinverkehrbringer“ und welche Besonderheiten gelten für Onlinehändler? Das erfahren Sie jetzt im folgenden Bericht.

Ist jede Verpackung lizenzpflichtig?

Grundsätzlich ist jede Verpackung für den B2C Handel (und B2B Handel) lizenzpflichtig. Die Verantwortlichkeit liegt bei demjenigen, der diese erstmalig in den Verkehr bringt. Die Registrierung kann nur bei der zentralen Stelle Verpackungsregister erfolgen und zwar im öffentlichen Register LUCID. Die Verpackungslizenzierung erfolgt dann wiederum über ein duales System, das passiert nach der Registrierung bei LUCID. Ein solcher Anbieter ist beispielsweise der Online-Shop “zmart“ für die digitale Verpackungslizenz. Dieses Thema ist selbst für große Hersteller sehr komplex, umso schwieriger haben es neue Händler, die sich erstmals mit dem Thema auseinandersetzen müssen.

Verpackungslizenzierung – Verantwortungsbereich von Online-Händlern

Im Onlinehandel herrscht in Bezug auf die Gesetzgebung zur Verpackungslizenzierung besonders viel Unsicherheit darüber wer seine Verpackungen lizensieren muss. Dabei sieht die Gesetzgebung klar denjenigen in Verantwortung, der die Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, dies ist in der Regel der Händler. ZUDEM: Sobald um die Herstellerverpackung eine Umverpackung verbracht wird, erfordert dieser Zusatzkarton ebenfalls eine Lizenzierung. Doch in der Praxis ist dieser Karton-in-Karton Versand üblich und genau dort sollten Online-Händler vorsichtig und umsichtig handeln.

Ein Online-Händler muss in diesem Zusammenhang überprüfen, ob er jeder Pflicht in Bezug auf Registrierungs- und Lizenzierungspflicht nachgekommen ist. Sollte ein eigener Online-Shop vorhanden sein, dann müssen auch dort die Verpackungen lizenziert werden. Deshalb ist es erforderlich, dass sich ein Unternehmen, das in der Pflicht steht, früh und intensiv mit dem Thema auseinandersetzt.

Warenverpackungen ohne Lizenz können teuer werden

Ein weiterer Grund nicht nachlässig oder fahrlässig zu handeln: die Zentrale Stelle Verpackungsregisterann Bußgelder mit einer Höhe von bis zu 200.000 EURO verhängen. Wer seiner Verpflichtung zur Beteiligung am dualen System nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Für Hersteller und Erstinverkehrbringer ist dabei wichtig zu verstehen, warum die Verpackungslizensierung so wichtig ist und warum Strafen verhängt werden. Die Lizensierung dient vor allem der Nachhaltigkeit. Durch die vom Hersteller gezahlten Entgelte wird der Entsorgungsprozess über die dualen Systeme finanziert und die Verpackungen dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt.

Dies motiviert Hersteller dazu nachhaltige Verpackungen zu entwickeln und den Verpackungsmüll auf ein Minimum zu reduzieren. Daraus ergibt sich auch ein Vorteil bei der Verpackungslizenzierung, da solche Verpackungen zukünftig günstiger kalkuliert werden.

Fazit: Eine einfache Lizenzierung ist online möglich

Ob Hersteller oder Wiederverkäufer: Wer Verpackungen in den Verkehr bringt, ist zur Registrierung bei der ZSVR verpflichtet. Eine Lizenzierung liegt aber nicht automatisch bei jedem. Unternehmen wie zmart bieten die Möglichkeit der gesetzlichen Pflicht nachzukommen und sich durch Online-Verpackungslizenzierung am dualen System Zentek zu beteiligen.

Passieren eine solche Registrierung und Lizenzierung nicht, müssen lizenzierungspflichtige Unternehmen mit Bußgeldern rechnen. Dabei ist ein korrekter Entsorgungsprozess für die Nachhaltigkeit ungemein wichtig, denn nur die fachgerechte Entsorgung macht das Recycling von Verpackungen möglich. Zudem werden Hersteller dazu bewegt, innovative Ideen zu fördern, um ihre Verpackungen noch nachhaltiger zu gestalten.

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