Was ist die Quellensteuer? – Kurze Begriffsdefinition

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Wie es der Name schon sagt, handelt es sich bei der Quellensteuer um eine Steuer. Allerdings handelt es sich bei der Quellensteuer um ein Verfahren, in dem der Schuldner der steuerbaren Leistung die Steuer direkt von der Leistung in Abzug bringt, um sie den Steuerbehörden zu überweisen.

Diese Steuer gibt es in den meisten europäischen Ländern, allerdings hat sie überall einen anderen Namen. Angewendet wird sie auf verschiedene Einkunftsarten wie zum Beispiel Löhne oder Kapitalerträge. Der Begriff der Quellensteuer stammt ursprünglich aus der Schweiz. Hier ist diese Steuerlast eine Verrechnungssteuer für die Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen.

Die Quellensteuer auf das Einkommen

Diese Art der Steuer wird vom Arbeitgeber oder von einem Auftraggeber vom vereinbarten Geldbetrag abgezogen und an das Finanzamt abgeliefert. Sie ist der Ersatz für die Erhebung der Steuer nach dem ordentlichen Verfahren. In manchen Fällen kann es durchaus sein, das im Nachhinein noch eine ordentliche Veranlagung stattfindet.

Das Prinzip der Quellensteuer

Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer, die keine Niederlassungsbewilligung der Kategorie C besitzen. Damit dem Kanton die Steuer nicht entgeht, sind Arbeitgeber oder Auftraggeber verpflichtet, von ihren Mitarbeitern, die eine Kurz- oder Langzeitaufenthaltsbewilligung besitzen, provisorisch oder definitiv geschuldete Steuern vom Lohn einzubehalten und abzuführen.

Das trifft auch für Arbeitnehmer zu, die in der Schweiz arbeiten aber im Ausland leben. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitnehmer bei internationalen Transporten oder Arbeitnehmer, die sich nur für eine bestimmte Zeit in der Schweiz aufhalten und einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Bei Grenzgängern, die täglich oder wöchentlich in Ihr Land zurückkehren, hängt die steuerliche Behandlung vom Staat in dem sie wohnen und dem Kanton, in dem sie arbeiten, ab.

Wie funktioniert die Quellensteuer

Arbeitnehmer, die die Quellensteuer leisten müssen, zahlen die Steuer dort, wo sie entsteht. Sie zahlen für den gesamten Bruttobetrag der ausgerichteten oder gutgeschriebenen Entschädigungen, auf den ordentlichen Monatslohn inklusive aller Zuschläge sowie auf Lohnzulagen durch Familien- und Kindergeld oder Orts- und Teuerungszulagen. Des Weiteren werden Provisionen, Abfindungsleistungen, Dienstaltersgeschenke, Gratifikationen oder Naturalleistungen und mögliche Trinkgelder in die Steuer einbezogen.

Außerdem werden von der Quellensteuer Bonuszahlungen an Personen erfasst, die zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr in der Schweiz leben. Das Gleiche gilt auch für Ersatzeinkommen aus Arbeitsverhältnissen oder Invaliden-, Kranken-, Haftpflicht-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherungen.

Die Berechnung der Quellensteuer

Für die Berechnung der Quellensteuer gibt es keine einheitliche Berechnungsmethode. Die Formulare und die Berechnungsmethoden der Quellensteuertarife richten sich nach dem Kanton, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind. In den meisten Fällen umfasst die Quellensteuer die Staats- und Gemeindesteuern, die Kirchensteuern und die direkten Bundessteuern.

Außen vor sind Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens. Aufgrund der unterschiedlichen Behandlungen in den Kantonen kommt es immer wieder zu Berechnungsfehlern. Bis zum Jahr 2020 soll deshalb ein neues Quellensteuergesetz mit den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen in Kraft treten.

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