Firmenhandy: Was muss beachtet werden, wenn der Arbeitgeber ein Telefon stellt?

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Jeder fünfte Arbeitnehmer besitzt in Deutschland ein Firmenhandy. Das ist durchaus praktisch, denn einerseits sind Smartphones durchaus eine teure Anschaffung, andererseits lässt sich mit einem Firmenhandy Privates von Beruflichem einfacher und nachvollziehbarer trennen. Trotzdem gibt es beim Firmenhandy, ähnlich wie beim Firmenauto, einige Besonderheiten zu beachten, die nicht jedem Arbeitnehmer bewusst sind.

Darf ich mein Firmenhandy auch für private Kontakte verwenden?

Ganz ähnlich wie bei einem Firmenwagen handelt es sich beim Verwenden der vom Unternehmen gestellten Technik für private Zwecke nicht automatisch um „Missbrauch“ oder „Sachbetrug“. Das gilt natürlich nur, wenn dem Arbeitgeber dabei keine zusätzlichen Kosten entstehen, die nicht vorher vereinbart wurden. Das gestaltet sich bei Firmenwagen oft kompliziert, ist bei Handys aber einfacher.

Da hier ohnehin meist ein Vertrag mit Flatrate angeboten wird, ist es den meisten Arbeitgebern eher egal, welche Anrufe damit getätigt werden. Laut dem Branchenverband Bitcom trifft eine solche Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in zwei Dritteln aller Fälle zu: Man kann es also durchaus als üblich erachten, dass Diensthandys privat genutzt werden. In Zeiten, in denen Berufskontakte schnell mal privat werden und umgekehrt, ist das auch kaum anders zu denken.

Was ist, wenn mein Handy kaputtgeht?

Panik haben viele Arbeitnehmer vor dem Worst Case Scenario: Das teure Firmenhandy fällt, das Ergebnis ist ein zersplittertes Display. Beunruhigen muss das die Arbeitnehmer aber in den seltensten Fällen. Wenn das Handy durch einen normalen Unfall kaputt geht, muss der Arbeitnehmer dafür in der Regel nicht haften. Hier muss der Arbeitgeber handeln und das Gerät bei Spezialisten wie dem Screenshop zur Reparatur einreichen.

Anders verhält es sich bei grober Fahrlässigkeit, beispielsweise wenn das Handy an einem öffentlichen Ort unbeaufsichtigt gelassen und dann dort gestohlen wurde. Richtig unangenehm wird es für den Arbeitnehmer erst bei einem Datenklau: Sensible Firmendaten sollten deswegen auf dem Handy geschützt sein. Eine mindestens fünfstellige PIN und ggf. eine verschlüsselte SD-Karte sind also Pflicht.

Muss ich mit einem Firmenhandy immer erreichbar sein?

Die Sache mit der Erreichbarkeit kann durchaus kompliziert sein: Grundsätzlich verpflichtet den Arbeitnehmer nichts und niemand, nach der vereinbarten Arbeitszeit noch für dienstliche Gespräche zur Verfügung zu stehen. Oft ist aber genau das die Erwartungshaltung der Arbeitnehmer, insbesondere wenn sie ein Firmenhandy zur Verfügung stellen. Abhilfe schafft hier eine genaue Absprache, ggf. mit schriftlicher Vereinbarung.

Wer sich dazu verpflichtet, in Ausnahmefällen, beispielsweise dienstlichen Notsituationen, auch nach Feierabend noch zur Verfügung zu stehen, sollte diesem Bereitschaftsdienst dann auch mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit begegnen. Alles andere ist eher ein „Freundschaftsdienst“ gegenüber dem Chef und sollte nur in Maßen geduldet werden, die für den Arbeitnehmer noch verständlich und erträglich sind.

Nicht zuletzt erzeugt gerade eine ständige, ungeplante Rufbereitschaft einen großen innerlichen Stress, den der Gesprächspartner auf der ‚anderen Seite‘ manchmal gar nicht wahrnehmen kann. In diesem Fall muss über die Situation ehrlich und vorbehaltlos gesprochen werden. Kluge Chefs werden Verständnis zeigen.