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PayPal – Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems

 
Ab dem 15. Februar 2007 verlangt die Firma PayPal bei Zahlungen über ihr
Online-Zahlungssystem auch innerhalb Deutschlands Transaktionsgebühren vom
Zahlungsempfänger. Spätestens diese Verteuerung, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten
der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten, lädt dazu ein, über Sinn
und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.
Aktuelle Veränderungen bei PayPal
Mit über 114 Millionen Mitgliedskonten in 103 Nationen weltweit ist PayPal (engl. für
Bezahlkumpel), eine Tochtergesellschaft der Firma eBay, der größte
Online-Zahlungsdienstleister. Bislang waren innerdeutsche Zahlungen über PayPal auch für
Zahlungsempfänger im Rahmen der "Einführungsphase" kostenlos. Nun werden pro Transaktion
35 Cent und 1,9 Prozent des Transaktionsvolumens fällig.
Das Gebührenmodell für den Empfang von Zahlungen aus dem Ausland wird vereinfacht. Der Empfänger zahlt künftig
abhängig von der Herkunft der Zahlung 35 Cent plus 3,4 Prozent (Euro-Länder) oder 3,9
Prozent (Nicht-Euro-Länder) des Transaktionsvolumens. Wer mehr als 1000 Euro monatlich
über PayPal einnimmt, kann – ebenso wie bei innerdeutschen Zahlungen – Vorzugskonditionen
mit günstigeren Gebühren beantragen (Transaktionsgebühren für den Zahlungsempfang).
Geändert wird zudem die PayPal-Kontenstruktur. Statt der bisherigen Basis-, Premium- und
Businesskonten gibt es künftig nur noch das Privat- und das Geschäftskonto. Basiskonten
werden zum 15. Februar automatisch in Privatkonten umgewandelt.
Nach wie vor, zahlt der Zahlungsleistende keine Gebühren. Er wird die gestiegenen
Geldtransferkosten aber indirekt zu zahlen haben.
Der Hintergrund für die Entstehung von PayPal
Eine mögliche Erklärung für die Gründung eines eigenen Internetzahlungssystem waren die
Schwierigkeiten US-amerikanischer Onlinehändler, die Zahlungen Ihrer Kunden einzuziehen.
Dies lag an den Besonderheiten des Zahlungsverkehrs in den USA. Dort waren lange Zeit
bundesstaatenübergreifende Überweisungen verboten. So wurde der bargeldlose
Zahlungsverkehr von Schecks und Kreditkarten beherrscht. Es ist kaum vorstellbar, aber in
den USA ist es noch heute Usus, z.B. Gehaltszahlungen durch monatliche Übersendungen oder
Überreichung eines Schecks vorzunehmen. Es gibt hier eigens für diesen Zweck entwickelte
Scheckdrucker bei großen Unternehmen. Der Angestellte genießt hier den Erhalt des
monatlichen Schecks als sinnliches Erlebnis und Lohn für seine Mühen.
Es versteht sich aber, dass diese Zahlungsweise für die Begleichung von
Zahlungsverpflichtungen aus Onlinekäufen wenig geeignet war. Die Kreditkarte wäre für den
Onlinehandel geeignet, aber zum einen ist sie auch ein sehr teures Zahlungssystem und zum
anderen scheuen sich viele Onlinekunden, ihre Kreditkartenummern im Internet preiszugeben.
In Deutschland aber werden Rechnung meistens problemlos per Überweisung ausgeglichen.
Durch die Regulierung des europäischen Zahlungsverkehrs (IBAN/SWIFT) sind nun auch
EU-Überweisungen großteils gebührenfrei möglich. Es wäre also möglich, auch die Einkäufe
im Internet durch für beide Parteien gebührenfreie Überweisungen oder durch entsprechende
Einzugsermächtigungen zu zahlen.
Wozu also ein teures eigenständigen Online-Bezahlsystems?
Das Ziel von PayPal ist es, Überweisungen möglichst einfach zu gestalten. Dieses Ziel wird
auch erreicht. Aber abgesehen von der Tatsache, dass in Europa wie oben dargestellt ein
eigenes Online-Zahlungssystem nicht notwendig ist, da die bestehenden Zahlungsinstrumente
ausreichen, bringt das Zahlungssystem PayPal gravierende Nachteile mit sich.
Nachteile von Paypal
Es häufen sich im Internet negative Kundenberichte über "eingefrorene" PayPal-Konten. PayPal
begründet diesen Schritt mit standardisierten E-Mails, in welcher der Verdacht der
Geldwäsche geäußert wird. Erst nach dem Zusenden von entsprechenden Belegen wie z.B.
Stromrechnungen (!) oder ähnlichem wird das Konto, oft erst nach Monaten, wieder
freigegeben. Vereinzelt gibt es Berichte darüber, dass selbst nach dem Zuschicken von
entsprechenden Dokumenten das Konto nach wie vor eingefroren blieb.
Es gibt aber auch Anlässe, wie Verdacht auf terroristische Umtriebe (die Ähnlichkeit eines
Namens genügt), die zu spontanen Kontensperrungen führen. Dies trifft viele unschuldige
Personen.
Laut der Ausgabe 12/2006 der Computerzeitschrift PC Profesionell werden die
Kundendaten bei der Ebay-Tochtergesellschaft mit von der US-Amerikanischen
Heimatschutzbehörde geführten Listen von Terror- oder Drogenhandel-Verdächtigen
abgeglichen. Dabei reiche schon die Namensähnlichkeit mit einem Eintrag aus, um ins Visier
der US-Fahnder zu geraten. Unter Umständen wird das Konto gesperrt, der Nutzer kommt für
längere Zeit nicht mehr an sein Geld. Stattdessen wird er per Mail aufgefordert, seine
Identität amtlich zu beweisen und persönliche Dokumente an eine nicht näher bezeichnete
Stelle in Omaha im US-Bundesstaat Nebraska einzureichen, u.a. Kopien des Personalausweises
sowie Kreditkarten- oder Stromabrechnungen.
Auch gibt es Klagen, dass allein die Verwandtschaft zu einem bereits gesperrten
PayPal-Kunden zu willkürlichen "Kontensperrungen" führen kann.
Eine Kontensperrung, die dazu führt, dass über bereits eingenommene Gelder nicht verfügt
werden kann, beeinträchtigt die Liquidität und damit die wirtschaftliche Lebensfähigkeit
eines Onlinehändlers schwerwiegend.
Es ist zudem sehr kompliziert, sich gegen solche Kontensperrungen zu wehren, da kaum ein
deutschsprachiger Ansprechpartner zu finden ist. Wer eine Klage gegen PayPal einreichen
will, muss dies in London tun. Es gilt englisches Recht. Er kann sich aber auch in
englischer Sprache bei einem Ombudsmann beschweren, der bei der Londoner Finanzbehörde
tätig ist. PayPal ist somit in Deutschland rechtlich nicht zu greifen. Eine Tatsache, die
einen schwerwiegenden Nachteil darstellt.
Auch gibt es datenschutzrechtliche Kritikpunkte, da die bei PayPal gesammelten Kundendaten
nicht in Europa sondern auf Servern in den USA verwaltet und zudem technisch und
administrativ von eBay verwaltet werden. Für den Zahlungsempfänger birgt das
Zahlungssystem PayPal also in erster Linie Nachteile.
Aber auch für Käufer hat die Zahlung über PayPal kaum Vorteile. Zwar preist Ebay an, der
Käufer genieße Schutz bei Verwendung von PayPal, da er im Betrugsfall seine Zahlung
einfach stornieren könne. Dies ist aber unzutreffend und ein weitverbreiteter Irrtum. Denn
PayPal muss keiner Rückerstattung ungeprüft zustimmen. Solche oft mehrwöchigen Prüfungen
führen in vielen Fällen auch nach Wochen dazu, dass vom Käufer verlangt wird, noch Belege
beizubringen (per Fax) oder auch bei geringen Beträgen den Verkäufer anzuzeigen. Darüber
hinaus wird zunächst das Konto des geschädigten Käufer mit einer Rückabwicklungsgebühr
(z.Z. 25$) belastet. PayPal bemüht sich sodann, dem betrügerischen Verkäufer diese Gebühr
in Rechnung zu stellen (Weitere Kritik an PayPal z.B. bei "
Beschwerdezentrum.de").
Fazit:
Das Zahlungssystem Paypal ist ein Ableger des Auktionsportals eBay. Dies und die
umfangreiche Bewerbung der Vorteile Paypals hat viele eBay-Nutzer veranlasst, sich bei
Paypal anzumelden. Ab 2007 werden nun aber Zahlungen per Paypal innerhalb Deutschlands und
Europas teurer als eine Überweisung per Bankkonto, da Paypal jedem Verkäufer 1,9 % der
Kaufsumme zzgl. 35 Cent abzieht. Ein wesentlicher Vorteil von PayPal ist damit dahin. Die
Nachteile von PayPal überwiegen, so dass zumindest in Europa eine Nutzung kaum mehr
sinnvoll ist.
03/2007, Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Kommentare zu diesem Beitrag 
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   | PayPal – Über Sinn und Unsinn des Online... | | | |
| Fachartikel | 09.03.07 | | Günter Sandmann | 22.03.07 | | H. Ditmann | 17.07.07 | | Ch. Brand | 19.12.07 |
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